UND Generationentandem

UND Generationentandem

  • online
  • print
  • programm
  • technikhilfe
  • höchhus
  • festival
  • about
  • Menschen
  • Politik
  • Kultur
  • Meinung
  • Generationenfragen
  • Voll digital
  • wohnenUNDleben
  • Team
  • Mitmachen
  • Mitgliedschaft
  • Spenden
das Generationentandem
Menu
  • online
    • Menschen
    • Politik
    • Kultur
    • Meinung
    • Generationenfragen
    • Voll digital
    • wohnenUNDleben
  • print
    • Schwerpunkt
    • Magazin bestellen
    • Magazin verschenken
  • programm
    • Events Archiv
    • Zuhörbänkli
    • UND-Runde
    • Politpodien
    • UniSONO
    • Generationenforum
    • Generationentalk
    • Kerzenziehen
  • technikhilfe
    • Blog: voll digital
    • Individuelle Technikhilfe
    • Verschenken
  • höchhus
    • Öffnungszeiten
    • Angebot
    • Soziale Gastronomie
    • Unterstützung gesucht?
    • Tauschen statt kaufen
    • Organisation
    • Geschichte
  • festival
    • News
    • Info
    • Festivalgelände
    • Organisation
    • Mitmachen
    • Unterstützung
    • Rückblick 2024
  • about
    • Blog
    • Strategie
    • Projekte
    • Mitmachen
    • Verein
    • Charta
  • Team
  • Mitmachen
  • Mitgliedschaft
  • Spenden

Alles (un)klar?

Legal oder nicht? Strafbar oder nicht? Gerechtfertigt oder nicht? Ein Tandem im Dialog über unterschiedliche Grautöne des Rechts. Eine Mischung aus persönlichen Erfahrungen und rechtswissenschaftlichen Begründungen.

Montag, 11. Januar 2021 Paula Grandjean (27)Werner Kaiser (87)
 Facebook  Twitter  WhatsApp  E-Mail

Grautöne auch in der Rechtsprechung!

Werner (82): Paula, vor kurzem haben Jérôme und ich hier bei UND online über die Besetzung des Bundesplatzes durch die Klimabewegung berichtet. Die Besetzung war sicher illegal, aber ich finde, sie war doch berechtigt. Wir müssen diesen Fall nicht wieder aufrollen, aber die dahinterliegende Frage scheint mir grundlegend: Gibt es in der Rechtsprechung Grautöne? Sind die Gesetze nicht völlig klar? Wie siehst du das als Rechtsstudentin?

Paula (22): Gesetzestexte sind meist alles andere als klar. Um sie richtig anzuwenden, darf nicht nur auf den vermeintlich eindeutigen Wortlaut abgestellt werden. Vielmehr sind auch Sinn und Zweck, die systematische Einordnung und der Entstehungsprozess einer Gesetzesnorm zu berücksichtigen. 

Auch die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Gesetzesnormen ist nicht immer klar definiert. So unterscheiden sich Mord und vorsätzliche Tötung dadurch, dass der/die TäterIn bei einem Mord besonders skrupellos vorgeht. Was konkret als skrupellos gilt, wird vom Gesetz nicht abschliessend geregelt, sondern ergibt sich vielmehr aus der Rechtsprechung und den unterschiedlichen Lehrmeinungen.

Recht wird zudem immer auf das alltägliche Leben, auf den Einzelfall angewendet. Dabei müssen zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden. Deshalb hat praktisch jeder Entscheid seinen eigenen spezifischen Grauton.

Vorsätzliche Tötung oder Mord? Grauzonen in der Justiz. – Bild: Dominic Grandjean

Werner: Mir ist es völlig klar, dass ein Gesetz, das ja für alle gilt, im einzelnen Fall auf die Situation angewendet werden muss. Es kann ja nicht alle Situationen abdecken. Dafür haben wir die Richterinnen und Richter. Das ist genau ihre Aufgabe. Noch mehr Grau entsteht, wenn sich die Richter selber nicht einig sind. Oft stimmen ja drei dafür und zwei dagegen. 

Ein weiteres Kapitel im grauen Bild ist die verklausulierte juristische Sprache. Denkst du, das wäre nicht zu ändern, so dass alle sie verstehen können? 

Die juristische Sprache – nichts für den Hausgebrauch

Paula: Gesetzestexte könnten auf jeden Fall in einer alltagstauglicheren Sprache verfasst werden, wodurch sie leichter verständlich wären. Dies hätte aber den Nachteil, dass sie dadurch ungenau würden. Recht lebt davon, dass wir einen Begriff definieren und ihn konsequent so verwenden, wie es seine Definition vorgibt. Durch diese Ungenauigkeit würden zwangsläufig neue Grauzonen entstehen. Dies würde also zu mehr Unsicherheit führen und wäre somit eher kontraproduktiv. 

Aber nicht immer ist zusätzliches Hintergrundwissen nötig. Gerade im Alltag verhalten wir uns oft ganz intuitiv rechtskonform.  Sollten wir uns vielleicht öfter auf unsere Intuition verlassen, anstatt uns in Bücher zu vertiefen? 

Werner Kaiser: Die Gefährdung von Leib und Leben als Notstand. –
Bild: Mariëlle Schlunegger

Werner: Ich hatte vor vielen Jahren einmal Gelegenheit, in solchen Fragen Erfahrungen zu sammeln. Wir hatten daheim einen Tamilen versteckt, der unserer Ansicht nach zu Unrecht ausgeschafft werden sollte. Es schien mir sehr fraglich, ob wir den Prozess gewinnen würden. Immerhin war mein Handeln illegal. Schliesslich wurden wir freigesprochen mit der Begründung, es handle sich um einen Notstand, um Gefährdung von Leib und Leben. Vielleicht kennst du diesen Artikel. Jedenfalls scheint sogar das Gesetz selber Grautöne zu formulieren: ein Gesetz, das es erlaubt, illegal zu handeln.

Paula: Es gibt einige vom Gesetz vorgesehene Rechtfertigungsgründe, darunter auch die Notwehr. Die Handlung ist nicht mehr strafbar, sobald ein Rechtfertigungsgrund vorliegt.

«Wer angegriffen wird, darf sich oder eine andere an Leib und Leben bedrohte Person auf angemessene Art und Weise verteidigen. In solchen Situationen muss Recht Unrecht nicht weichen.»

Paula Grandjean
Paula Grandjean: Grautöne auch beim Strafmass. – Bild: Dominic Grandjean

Werner: Zu den unterschiedlichen Strafmassen fällt mir noch ein weiterer Anwendungsbereich ein, der sogenannte Mundraub. In vielen Kulturen heisst es: Wer hungert, darf Lebensmittel stehlen. Das kann ein einzelner Mensch sein, der auf dem Markt einen Apfel klaut. Es kommt aber auch vor, dass in Hungersituationen Supermärkte geplündert werden. Für mich wäre das völlig in Ordnung: Leben geht vor Besitz. Was sagt das Schweizer Recht dazu?

Paula: Auch wir kannten früher den Mundraub. Heute gibt es diesen Tatbestand aber nicht mehr. Nach heutigem Recht wird eine solche Tat als Diebstahl bestraft. Je nach Situation könnte aber wohl wiederum der Notstand als Rechtfertigung geltend gemacht werden, wodurch der Diebstahl rechtmässig oder zumindest milder bestraft würde. Wie sich zeigt, ist Recht nicht immer so schwarz-weiss, wie es auf den ersten Blick scheint. Genau wie das Leben selbst, ist es facettenreich, vielfältig und komplex. ☐

Beitrag von:

Paula Grandjean (27)

ist eine Rechtsstudentin, die nicht nur Bücherberge, sondern auch die echten Berge liebt.

Werner Kaiser (87)

Früher Theologe, dann Psychotherapeut. Und immer auch Geiger. Jetzt hat er Zeit, all das und einiges mehr in freier Form weiterzuführen.

Unterstütze UND Generationentandem!
Jetzt Spenden

Mehr UND in deiner Mailbox. Erhalte einmal pro Monat die wichtigsten Neuigkeiten per E-Mail.

Das könnte dich auch interessieren:

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Abbrechen

Kontakt

UND Generationentandem
Offenes Höchhus
Höchhusweg 17, 3612 Steffisburg
und@generationentandem.ch
079 836 09 37
UND-Telefon (Mo–Fr, 8–17 Uhr)

Informiere dich!

Medienmitteilungen
Medienspiegel
Konzept
Projekte
Partner

Sei dabei

Mitmachen
Spenden
Mitglied werden
Magazin bestellen
Magazin verschenken
UND-Tasche bestellen

Folge uns!

UND in den Sozialen Medien
Newsletter
Facebook
Instagram
Youtube
Soundcloud

Stadt Thun

Beisheim Stiftung

Intern | UND Generationentandem © 2026 | Impressum & Datenschutz
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}